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Aktuelles

Aktuelle Kongress- und Veranstaltungshinweise finden Sie im PRESSE-Ordner und unter Fachfortbildung !

Aktuelle Meldungen zur Änderung des Arzneimittelgesetzes und der erlaubnisfreien Herstellung von Arzneimitteln (Termin 1.2.2010) im Mitgliederbereich ! 

 

Sonderseminare der Heilpraktiker-Akademie HERBST-WINTER 2010
Sonderseminare der Heilpraktiker-Akademie HERBST-WINTER 2010

Sonderseminare_2010.pdf

Anmeldung Sonderseminare 2010
Anmeldung Sonderseminare 2010

Anmeldung_Sonderseminare_20101.pdf

21. Ludwigsburger Heilpraktikerforum 18.09.2010
21. Ludwigsburger Heilpraktikerforum 18.09.2010

LB_2010_-_Programmubersicht.pdf

Richtlinie Qualitätsmanagement für Labordiagnostik (ab 1.4.2010)
Richtlinie Qualitätsmanagement für Labordiagnostik (ab 1.4.2010)
Richtlinie zur Labordiagnostik

 

Der § 4a der Medizinproduktebetreiberverordnung regelt die Qualitätssicherung in medizinischen Laboratorien.

 

Nach § 4a Absatz 1 muss, wer laboratoriumsmedizinische Untersuchungen durchführt, ein Qualitätssicherungssystem nach dem allgemein anerkannten Stand der medizinischen Wissenschaft und Technik zur Aufrechterhaltung der erforderlichen Qualität, Sicherheit und Leistung bei der Anwendung von In-vitro-Diagnostika sowie zur Sicherstellung der Zuverlässigkeit der damit erzielten Ergebnisse einzurichten.

 

Eine ordnungsgemäße Qualitätssicherung in medizinischen Laboratorien wird vermutet, wenn die Teile A und B1 der Richtlinie der Bundesärztekammer zur Qualitätssicherung laboratoriumsmedizinischer Untersuchungen ( RiliBÄK - Richtlinie der Bundesärztekammer zur Qualitätssicherung laboratoriumsmedizinischer Untersuchungen) beachtet werden.

 

Nach § 4a Absatz 3 ist ab dem 1. April 2010 die interne und externe Qualitätssicherung nur noch nach genannten Richtlinie durchzuführen.

 

Der Staat hat somit die Beschreibung der Anforderungen der Bundesärztekammer übertragen, die dies für alle medizinischen Berufe im Rahmen einer allgemeingültigen Richtlinie regelt.

 

Nach § 4a Absatz 4 sind die Unterlagen über das eingerichtete Qualitätssicherungssystem und die durchgeführten

Kontrolluntersuchungen für die Dauer von fünf Jahren

Aufzubewahren.

Ab dem 1. April 2010 ist jedes Labor im Sinne einer verbindlichen Rechtsverordnung angewiesen, die Vorschriften der neuen RiliBÄK zu erfüllen.

Auch wenn die Richtlinie durch die Bundesärztekammer definiert wird, sind Heilpraktiker unzweifelhaft ebenfalls davon betroffen, wie die Nachfrage bei den Aufsichtsführenden Behörden ergeben haben.

Es spielt dabei keine Rolle, ob ein einzelnes Laborgerät in der Heilpraktikerpraxis eingesetzt wird oder ob ein gewerbliches Heilpraktikerlabor Humanproben im größeren Umfang untersucht. Es betrifft jeden in der Heilkunde tätigen Laborleiter und damit auch den einzelnen Praktiker, der ein Laborgerät zur Untersuchung von Humanproben einsetzt und somit die Funktion eines Laborleiters zwangsläufig übernimmt. 

Die Auflagen und deren Umsetzung sind alles andere als trivial. So müssen beispielsweise nicht nur 4x jährlich Ringversuche gefahren werden, sondern auch ein komplettes, sehr anspruchsvolles QS-System installiert werden. Dazu gehört eine sehr umfangreiche und präzise schriftliche Dokumentation.

Bei den medizinischen Geräten sind z.B. auch die in der Medizinprodukte-zulassung aufgeführten Kontrollen zu beachten. Bei einfachen qualitativen Untersuchungen, z.B. Urinstics, sind ebenfalls die Kontrollen in der Zulassung zu beachten, die z.B. auf dem Beipackzetteln zu finden sind.

Ausnahmeregelungen gelten für Messgeräte mit geringen Analysenfrequenzen, die voraussichtlich an weniger als 15 Tagen in drei Monaten bestimmt werden. Im Bereich der patientennahen Sofortdiagnostik (point-of-care-Diagnostik) gelten Ausnahmeregelungen für die interne und externe Qualitätskontrolle nur dann, wenn Messsysteme mit unit-use-Reagenzien eingesetzt werden (Reagenzien, die für Einzelbestimmungen portioniert und nach einer einzelnen Bestimmung verbraucht sind). 

Weitere Informationen erhalten Sie in der Landesgeschäftsstelle.

Weitere Hinweise finden Sie auf der Homepage unseres Bundesverbandes www.heilpraktiker.org

15.AMG-Novelle und Anzeigepflicht zum 01.02.2010
15.AMG-Novelle und Anzeigepflicht zum 01.02.2010

Mitglieder des FDH-Landesverbandes finden hierzu aktuelle Informationen und Hilfen im Kennwortgeschützten Mitgliederbereich.

Nichtmitglieder erhalten entsprechende Hinweise durch ihre Verbände. Sie können sich aber auch auf der Startseite der Homepage des FDH-Bundesvebandes www.heilpraktiker.org informieren.

Die neuen Fachfortbildungsangebote der Bezirke und Arbeitskreise und die Seminare der Heilpraktiker-Akademie für das Jahr 2010 finden Sie unter Heilpraktiker-Akademie und Fachfortbildung
Die neuen Fachfortbildungsangebote der Bezirke und Arbeitskreise und die Seminare der Heilpraktiker-Akademie für das Jahr 2010 finden Sie unter Heilpraktiker-Akademie und Fachfortbildung

Wechsel im Vorstand
Wechsel im Vorstand

Bei der Mitgliederversammlung des Landesverbandes am 20.11.2009 wurde der 1.Vorsitzende Dietmar Falkenberg im Amt bestätigt. Als Nachfolger für den nicht mehr kandidierenden Horst Edelhoff, wählte die Versammlung Marco Haas aus Oberkirch als 2.Vorsitzenden.

Der Vorstand und die Mitgliederversammlung dankten Horst Edelhoff für sein jahrzehntelanges Engagement, mit einem Präsent und der Ernennung zum Ehrenmitglied des FDH-Landesverbandes Baden-Württemberg. 

Wolfgang Schuster aus Karlsruhe erhielt ebenfalls die Ernennung zum Ehrenmitglied. Er war nicht im Vorstand tätig, hat aber in vielfältiger Weise die Arbeit des Vorstandes und Landesverbandes untersützt. 

 

Praktischer Unterricht für Externe an der HP-Schule Baden-Baden
Praktischer Unterricht für Externe an der HP-Schule Baden-Baden

Unterricht_fur_Externe.pdf

Qualifizierung / Qualitätsmanagement / Aus- und Fortbildung
Qualifizierung / Qualitätsmanagement / Aus- und Fortbildung

Als ältester und größter Heilpraktiker-Berufsverband ist es uns eine selbstverständliche Verpflichtung, die gesamte Aus- und Weiterbildung auf höchstmöglichem, fachlichen Niveau anzubieten. Die Gremien des Bundesverbandes und der Landesverbände achten dabei auf die Einhaltung und Umsetzung allgemein vertretbarer Qualitätsstandards.

Die Ausbildung an unserer Heilpraktikerschule in Baden-Baden erfolgt nach den Qualitätsrichtlinien der 3-jährigen Heilpraktikerschulen des FDH und nach einem dataillierten, umfangreichen und anerkannten Curriculum.

Beim Fachseminar Baden-Baden werden seit Jahren Teilnahmezertifikate ausgestellt, die ein Nachweis für die Qualität, den erfolgreichen Kursbesuch und das dabei vermittelte Fachwissen sind. Hierbei wird sowohl der genaue Zeitaufwand als auch die vermittelten Inhalte dokumentiert. Dies ist wesentlich sinnvoller, nachvollziehbarer und aussagekräftiger als die Vergabe von Punkten. Ebenso verfahren wir bei Fachfortbildungs- und Weiterbildungsangeboten in den Bezirken, sowie den Arbeitskreisen und überregionalen Kongressen.

Im Zuge der weitergehenden Dokumentation qualifizierender Fortbildungen haben die Deutschen Heilpraktikerverbände (DDH) eigene Therapierichtlinien erstellt.

Für die Fachseminar-Kurse:
- Klassische Akupunktur
- Ohr-Akupunktur
- Invasive Therapie- Injektionen/Infusionen sind wir außerdem berechtigt, eine Zertifizierung nach den Therapierichtlinien der DDH zu bescheinigen.

Voraussetzung für den Erhalt der Zertifizierung ist die Teilnahme an den jeweiligen Kursen und der erfolgreiche Abschluss einer Kenntnisüberprüfung.

Praktisches Jahr für Heilpraktiker und Heilpraktikerinnen
Praktisches Jahr für Heilpraktiker und Heilpraktikerinnen

Heilpraktikerschule und Fachseminar im Fachverband Deutscher Heilpraktiker in Baden-Württemberg bieten Berufsinteressenten eine Komplettausbildung bis zur "Praxisreife" unter Berücksichtigung aller wesentlichen Therapiegrundlagen.

Neben dem Erwerb der theoretischen Voraussetzungen erfolgt eine intensive praktische Ausbildung, mit Übungen im Schulunterricht, Patientenbehandlung im schuleigenen Ambulatorium und Hospitanz in mehreren Praxen.
Dieses Konzept des praktischen 3. Jahres wird auch für Berufsanfänger angeboten, die andere Heilpraktikerschulen besucht haben und ihre naturheilkundlichen Kenntnisse weitervertiefen möchten.

Je nach den individuellen Bedürfnissen stehen neben der Teilnahme am Gesamtunterricht des 3. Schuljahres auch einzelne Schwerpunktfächer zur Wahl: z.B. Homöopathie, Chiropraktik und Akupunktur.

Berufsziel Heilpraktiker
Berufsziel Heilpraktiker
  • Umfassende unverbindliche Informationen
  • 2-jährige Tagesschule / >2000 Std
  • Komplettausbildung bis zur Praxisreife
  • Erfahrene, kompetente Dozenten/innen

Termine der Infoabende und Probeunterricht

erfragen Sie bitte in der Geschäftsstelle:

Heilpraktikerschule im Fachverband Deutscher Heilpraktiker e.V
Gutenbergstr. 1
76532 Baden Baden / Weststadt

Tel: 07221 / 31345
Fax: 07221 / 390392

e-mail: fdh.bawue@t-online.de

 

Zertifikate nach § 84 und § 85 SGB III und AZWV
Zertifikate nach § 84 und § 85 SGB III und AZWV
Download: doppelseite_zertifikate.pdf
Information für Arbeitsämter und Kostenträger zur o.g. Weiterbildung
Information für Arbeitsämter und Kostenträger zur o.g. Weiterbildung
Download: c1261infoaamassnahme1_2009_kurs_11_4_.pdf
2-jährige Homöopathie-Ausbildung
2-jährige Homöopathie-Ausbildung
Download: zweijahrige_zusatzausbildung_klassische_homoopathie.__auss205.pdf