Voraussetzungen
Es muß mindestens der erfolgreiche Hauptschulabschluß oder ein gleichwertiger Bildungsstand nachgewiesen werden. Es dürfen keine körperlichen oder geistigen Leiden oder Schwächen sowie Suchterkrankungen vorliegen. Außerdem ist ein amtliches Führungszeugnis vorzulegen.
Schulinteressenten, die diesen Anforderungen nicht entsprechen, müssen wir ablehnen, da die spätere Berufsausübung nicht zu erwarten ist. Im eigenen Interesse des Bewerbers ist darüber hinaus der Abschluß der mittleren Reife oder eine abgeschlossene Berufsausbildung erwünscht. Das Mindestalter sollte 21 Jahre betragen, da die Berufszulassung erst mit Vollendung des 25. Lebensjahres möglich ist.
Interessenten mit medizinischer Vorbildung oder Absolventen anderer Heilpraktikerschulen haben die Möglichkeit - nach Überprüfung ihres Wissensstandes - die Studienzeit zu verkürzen. Diesbezügliche Regeln und Schulgebühren sind gesondert zu erfragen.
Der erfolgreiche Besuch unserer Heilpraktikerschule und die Erfüllung der Überprüfungsanforderungen hängen auch davon ab, daß der Heilpraktiker-Schüler in der Lage ist, pünktlich und diszipliniert zu lernen und verantwortungs- und rücksichtsvoll mit der Schul- und Klassengemeinschaft umzugehen.
Aller Anfang ist schwer:
Entgegen überzogener und realitätsfremder Zukunftsversprechen einiger Schulanbieter weisen wir Sie schon jetzt darauf hin, daß mit der Wahl des Berufszieles Heilpraktiker oder Heilpraktikerin, ein überdurchschnittliches Maß an persönlichem Engagement erforderlich ist.
Die Amortisation Ihrer Ausbildungsinvestition benötigt einige Jahre intensiver Aufbauarbeit.
Unser Ziel ist es, Ihnen ein breit gefächertes Komplettangebot an beruflicher Bildung und Weiterbildung mit fairen Konditionen zu bieten. Bei allen eventuell erforderlichen Umstellungen sind wir gern behilflich.
Wir freuen uns darauf, Sie auf den Weg zu Ihrer Berufsverwirklichung begleiten zu dürfen










